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Preise
| Erklärung zur dreistündigen Mindestmietdauer |
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Beispiel:
Sie möchten samstags um 14:00 Uhr von der Kirche abgeholt und zum Restaurant gefahren werden.
Um 11:30 Uhr wird der Wagen aus der Garage geholt und für die Vermietung vorbereitet.
Kontrolle und Anbringen des Blumenschmuckes.
Um 12:30 Uhr wechselt der Besitzer die Werkstattkleidung gegen einen Anzug.
Um 13:00 Uhr tritt er die Fahrt an, damit er pünktlich ist, sollte eine Straîensperrung oder ein Stau auftreten.
Um 13:30 Uhr trifft er rechzeitig (besser zu früh als zu spät) bei der Kirche ein.
Nach der Trauung um 14:00 Uhr möchte der Fotograf noch ein paar Fotos machen.
Gegen 14:20 Uhr stellen die Gäste ihre Autos zusammen, damit ein schöner Konvoi entsteht.
Um 14:30 Uhr geht es im Schritttempo zum Restaurant. Ankunft ca. 15:00 Uhr.
Es werden nochmals Fotos gemacht und um 15:20 Uhr wird das Auto nicht mehr benötigt.
Um 15:50 Uhr kommt das Auto wieder bei der Garage an. Innen ist alles voller Reis, es wird gereinigt.
Dies geht natürlich nicht im feinen Anzug – also erst wieder umziehen und zurück zum Auto.
Um 16:30 Uhr kann das Garagentor geschlossen werden. Nach dem Umziehen ist es 17:00 Uhr, Dienstschluss.
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Fazit:
_ber fünf Stunden war der Vermieter für Sie tätig. Bestimmt verstehen Sie jetzt warum eine Mindestmietzeit oder eine Mindestpauschale verlangt wird.
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