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AGB's


§ 1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen und Dienstleistung der Firma Walter Grimm. Die Beförderung und sonstige Dienst- leistungen werden ausschlieîlich auf der Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Bei einer schriftlichen/mündlichen Anfrage erhält der Interessent ein unverbindliches Angebot. Wenn dieses Angebot vom Kunden unterschrieben und an Firma Walter Grimm zurückgesandt wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung mit allen notwendigen Angaben, nach dieser Auftragsbestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande. Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut der im Internet veröffentlichen Preisliste. Schriftliche Vereinbarungen bleiben von Preisänderungen unberührt für Mietzeit/preis und sonstige Leistungen. Die Zahlung des Buchungspreises ist vorab mindestens 7 Tage vor Fahrtantritt auf unser Konto zu überweisen, bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich vor Fahrtantritt an den Fahrer in BAR zu bezahlen. Der Komplette Buchungspreis incl. Extras muss zu 100 % vor Fahrantritt bezahlt werden, für evtl. entstehende Verlängerungen der Buchung oder zusätzlich Extras ist spätestens nach Abschluss der Fahrt in BAR an den Fahrer zu bezahlen. Verlängerungen und -nderungen der Buchung werden jeweils nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

§ 4 Auslandsfahrten
Bei Auslandsfahrten trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten für Park- Straîengebühren, _bernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten, usw.

§ 5 Beförderung & Bestimmungen
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Haustiere jeglicher Gattung werden nicht befördert. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten, handeln die Fahrgäste trotz der Weisung des Fahrers zuwider, oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straîenverkehrs, ist die Firma Walter Grimm oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschlieîen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschlieîlich Neben- und Sonderleistungen berechnet.

§ 6 Vertragsstornierung
Beiden Vertragspartnern steht eine Stornierung zu. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnetdie Firma Walter Grimm folgenden Anteil des vereinbarten Fahrpreises:
0 % bis 6 Wochen vor Antritt der Fahrt,
50 % bis 3 Wochen vor Antritt der Fahrt,
75 % bis 1 Woche vor Antritt der Fahrt,
sollte die Stornierung innerhalb der letzen Woche vor Fahrtantritt erfolgen, fällt der gesamte Mietpreis an. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Eine Verkürzung der Mietdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.

§ 7 Haftung des Kunden
Im Fahrzeug gilt die Gurtpflicht im Rahmen der StVO, bei Nichteinhaltung können keine Schadensersatzansprüche gegenüber Firma Walter Grimm gemacht werden. Der Kunde haftet für alle von ihm oder durch seine Fahrgäste verursachten Schäden, Diebstahl oder übermäîiger Verschmutzung jeglicher Art. Die vom Kunden bzw. von ihm beauftragte Dekoration (insbesondere Blumenschmuck) sind vom Kunden zu entfernen, bzw. die Kosten für die Entfernung trägt der Kunde, er haftet für alle Folgeschäden am Fahrzeug. Werbeanbringungen am Fahrzeug bedürfen der besonderen vorherigen Absprache – Firma Walter Grimm behält sich jedoch vor Werbeanbringungen an den Fahrzeugen abzulehnen. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen auîerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom Kunden abzuschlieîende Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) zu versichern.

§ 8 Haftung der Firma Walter Grimm
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit den Betreiber zurückzuführen.

§ 9 Versicherungsschutz
Für alle Fahrzeuge der Firma Walter Grimm besteht eine Haftpflicht sowie Vollkaskoversicherung. Eine Insassenunfallversicherung besteht nicht!

§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Dachau. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dachau

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätte. Gleiches gilt für Lücken.

 
 
 
     
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